Das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz ist schon seit 2002 in Kraft, aber bis jetzt nehmen nur sehr wenige Betroffene bzw. deren Angehörige die Leistungen in Anspruch. Dabei sieht das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz Maßnahmen zur Stärkung und Förderung der häuslichen Pflege von Pflegebdürftigen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung vor. Es soll für den pflegenden Angehörigen zusätzliche Möglichkeiten zur dringend notwendigen Entlastung schaffen und außerdem den Pflegebedürftigen zusätzlich aktiviernde und qualitätsgesicherte Betreuungsangebote anbieten.
Tipp:
Jedem Pflegebedürftigen mit Pflegegrad stehen monatlich 125 Euro an Betreuungsleistungen zur Verfügung.
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