Haushaltshilfen
Hauswirtschaftliche Versorgung durch Kostenübernahme der Pflegekasse (SGB XI)
Die Führung des Haushaltes kann Ihnen unter Umständen durch Krankheit, Alter oder Pflegebedürftigkeit schwer fallen.
Wenn Sie bereits einen Pflegegrad haben, können die erbrachten Leistungen mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet werden. Wir erstellen Ihnen gerne einen maßgeschneiderten Kostenvoranschlag.
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