Verhinderungspflege

Wenn Sie schon länger als 6 Monate Pflegegeld beziehen, haben Sie als Pflegebedürftiger zusätzlich Anspruch Verhinderungspflege. Dieser Anspruch besteht dann, wenn Ihre Pflegeperson durch Krankheit oder Urlaub verhindert ist, oder auch Entlastung benötigt.

Zudem kann bis zu 50% des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege (=806,- Euro) zusätzlich für Verhinderungspflege genutzt werden.

Unser Tipp:

Sie können die Verhinderungspflege auch stundenweise zur Entlastung Ihrer Pflegeperson abrufen. Bei einer stundenweise Verhinderung (weniger als 8 Stunden am Tag) wird das Pflegegeld nicht gekürzt.

Die Leistungen sind nicht in das Folgejahr übertragbar, wenn sie nicht ausgeschöpft werden!

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Telefon: 06371-71001